Pfandleihhaus
Wie funktioniert das mit dem Pfandleihaus

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Das krisensicherste Geschäft ist wohl das Pfandleihhaus. Dies kann sowohl
negativ wie auch positiv gesehen werden. Negativ in dem Sinn, dass es eigentlich traurig ist, dass es so etwas überhaupt
geben muss. Dort kommen nur Menschen hin, die in Armut leben und ihr letztes
wertvolles Stück, was immer dies auch sein mag, vorübergehend in Geld
umzutauschen.
Positiv in dem Sinn, dass Menschen die in Armut leben, sich dort im
vorübergehenden Austausch einen Wertgegenstand zu Geld machen können. Im
Prinzip widerspricht sich an dieser Stelle das positive mit dem Negativen. Wenn
man es genau betrachtet belügt sich der Mensch ja eigentlich selbst, da er sich
das geliehene Geld gar nicht leisten kann, denn es muss ja wieder zurückbezahlt
werden. Oder muss das geliehene Geld doch nicht zurück bezahlt werden? Die
Antwort erhalten wir im weiteren Verlauf des Artikels.
Wie funktioniert ein Pfandleihhaus?
Der Kunde erhält für den Wertgegenstand zwischen 25 und 50 Prozent des
Gegenstandswertes als kurzfristigen Kredit. Dieser Kredit ist natürlich mit
Zinsen zurückzubezahlen. Eine Schufa-Auskunft wird in diesem Fall nicht
benötigt, da hier lediglich ein vorübergehender Austausch von einem Sachwert in
Geldwert stattfindet. Der Kunde muss lediglich einen gültigen Personalausweis
vorlegen können. Werden sich das Pfandleihhaus und der Kunde über die Höhe des
Kredites einig, muss der Kunde einen Vertrag unterschreiben. Dieser Vertrag
beinhaltet unter anderem die Höhe des Kredites sowie die Höhe des Zinssatzes
und wann das Geld wieder zurückbezahlt werden muss. Des Weiteren wird in dem
Vertrag auch erklärt, wenn der Kredit nicht rechtzeitig zurück bezahlt wird,
ist das Pfandleihhaus berechtigt, den Wertgegenstand zu versteigern. Den
eventuellen Gewinn aus der Versteigerung darf das Pfandleihhaus behalten.
Versteigerungen von Wertgegenständen
In regelmäßigen Abständen veröffentlicht ein Pfandleihhaus Termine für
Versteigerungen von Wertgegenständen, die von ihren Kunden nicht termingerecht
ausgelöst wurden. An den Versteigerungen kann jeder teilnehmen. Wird ein
Wertgegenstand von einem Versteigerungsteilnehmer ersteigert, muss die
ersteigerte Ware sofort bezahlt werden. Werden Wertgegenstände nicht unter den
"Hammer" gebracht, werden sie auf der nächsten Versteigerung noch
einmal versucht zu versteigern. Versteigerungen von Wertgegenständen sind nur
durch anerkannten Versteigerer rechtens. Wertgegenstände, die nicht
fristgerecht ausgelöst wurden, sind Eigentum des Pfandleihhauses. Wie oft ein
Pfandleihhaus versucht einen Wertgegenstand zu versteigern oder was mit dem
Wertgegenstand passiert, falls er nicht versteigert werden konnte, obliegt dem
Pfandleihhaus. Es gibt sowohl private, wie auch städtische Pfandleihhäuser.
Es gibt auch Pfandleihhäuser, die nur spezielle Wertgegenstände, wie zum
Beispiel Autos, annehmen. Pfandleihhäuser gibt es eigentlich in jeder größeren Stadt.