P - Konto kündigen

Wie ist das mit der Kündigung des Pfändungsschutzkontos?



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Ein P - Konto können Sie ganz normal wie jedes andere Bankkonto oder Girokonto kündigen und müssen dazu lediglich formell die Kündigung bei Ihrer Bank einreichen und die in den Geschäftsbedingungen der Bank vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist für Geldkonten.