Kredit ohne BürgenKreditgeber listen ihr Angebot für Kredite ohne Bürgschaft
Anzeigen:
Kreditbürgschaft
Einen Kredit aufzunehmen um eine neue Anschaffung zu bezahlen, ist
heute keine Seltenheit mehr. Selbst in Krisenzeiten ist die Nachfrage
nach Krediten bisher nahezu konstant geblieben.
Für die Genehmigung eines Kredits ist es allerdings unabdingbar, dass
der Kreditnehmer solvent genug ist, das ausgeliehene Geld langfristig
sicher zurückzuzahlen. Man bezeichnet diese Solvenz auch als Bonität.
Vor der Freigabe eines Kredits wird eine Bank in jedem Fall die Bonität
des Kreditnehmers prüfen. Wichtig für eine starke Bonität ist ein
regelmäßiges sicheres Einkommen, das ausreichend hoch ist, um die
Lebenshaltungskosten und die monatlichen Kreditraten langfristig zu
zahlen. Außerdem sollten keine negativen Schufa Einträge vorliegen, die
darauf schließen lassen, dass der Kreditnehmer in der Vergangenheit
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen konnte oder wollte. Sind
diese beiden Voraussetzungen gegeben – ein regelmäßiges Einkommen und
eine saubere Schufa – dann ist ein großer Schritt in Richtung
Kreditfreigabe gemacht.
Was allerdings ist zu tun, wenn der Kreditnehmer nicht solvent genug
ist, um das Geld langfristig zurückzuzahlen? In diesem Fall kann es
schwierig sein, einen Kredit ohne Bürgen zu erhalten. Mit einem Bürgen
dagegen können die Chancen weit besser sein, Kredite zu vernünftigen
Zinskonditionen zu erhalten. Was aber versteht man unter einer
Bürgschaft?
Juristisch betrachtet ist sie im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Man
unterscheidet dort die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische
Form. Eine Ausfallbürgschaft bedeutet, dass der Kreditgeber von der
bürgenden Person die Zahlung des Kredits verlangen kann, wenn der
Kreditnehmer nicht zahlen kann. Bevor sie aber für den Kreditnehmer
einspringt, kann sie das Kreditinstitut auffordern, zunächst auf dem
Wege der Zwangsvollstreckung das Geld bei dem Kreditnehmer selbst
einzutreiben. Bei der Ausfallbürgschaft springt die bürgende Person also
nur ein, wenn gegen den Kreditnehmer erfolglos vollstreckt wurde. Bei
der Vergabe eines Kredits wird die Ausfallbürgschaft von den meisten
Banken kaum akzeptiert.
Sie fordern regelmäßig eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das
bedeutet, zahlt der Kreditnehmer eine Rate nicht, dann muss der Bürge
diese Rückzahlung sofort leisten, ohne von der Bank erst die
Vollstreckung verlangen zu können. Man nennt dies auch Zahlung auf erste
Anforderung. So positiv dies für das Kreditinstitut ist, so sehr gilt
es doch für die bürgende Person, mit Bedacht vorzugehen. Allzu schnell
ist man verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, die vielleicht auch das
eigene finanzielle Budget nicht hergibt.
Gerade deshalb geraten Bürgschaften von Eltern für ihre Kinder oder von
Ehefrauen für ihre Männer immer wieder in die Kritik, wenn ein
Bürgschaftsvertrag letztlich gutgläubig unterschrieben wurde, den man
langfristig gesehen kaum bedienen kann.
| 
|