Kredit ohne Bürgen

Kreditgeber listen ihr Angebot für Kredite ohne Bürgschaft



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Kreditbürgschaft
Einen Kredit aufzunehmen um eine neue Anschaffung zu bezahlen, ist heute keine Seltenheit mehr. Selbst in Krisenzeiten ist die Nachfrage nach Krediten bisher nahezu konstant geblieben.

Für die Genehmigung eines Kredits ist es allerdings unabdingbar, dass der Kreditnehmer solvent genug ist, das ausgeliehene Geld langfristig sicher zurückzuzahlen. Man bezeichnet diese Solvenz auch als Bonität. Vor der Freigabe eines Kredits wird eine Bank in jedem Fall die Bonität des Kreditnehmers prüfen. Wichtig für eine starke Bonität ist ein regelmäßiges sicheres Einkommen, das ausreichend hoch ist, um die Lebenshaltungskosten und die monatlichen Kreditraten langfristig zu zahlen. Außerdem sollten keine negativen Schufa Einträge vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Kreditnehmer in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen konnte oder wollte. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben – ein regelmäßiges Einkommen und eine saubere Schufa – dann ist ein großer Schritt in Richtung Kreditfreigabe gemacht.

Was allerdings ist zu tun, wenn der Kreditnehmer nicht solvent genug ist, um das Geld langfristig zurückzuzahlen? In diesem Fall kann es schwierig sein, einen Kredit ohne Bürgen zu erhalten. Mit einem Bürgen dagegen können die Chancen weit besser sein, Kredite zu vernünftigen Zinskonditionen zu erhalten. Was aber versteht man unter einer Bürgschaft?

Juristisch betrachtet ist sie im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Man unterscheidet dort die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Form. Eine Ausfallbürgschaft bedeutet, dass der Kreditgeber von der bürgenden Person die Zahlung des Kredits verlangen kann, wenn der Kreditnehmer nicht zahlen kann. Bevor sie aber für den Kreditnehmer einspringt, kann sie das Kreditinstitut auffordern, zunächst auf dem Wege der Zwangsvollstreckung das Geld bei dem Kreditnehmer selbst einzutreiben. Bei der Ausfallbürgschaft springt die bürgende Person also nur ein, wenn gegen den Kreditnehmer erfolglos vollstreckt wurde. Bei der Vergabe eines Kredits wird die Ausfallbürgschaft von den meisten Banken kaum akzeptiert.

Sie fordern regelmäßig eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, zahlt der Kreditnehmer eine Rate nicht, dann muss der Bürge diese Rückzahlung sofort leisten, ohne von der Bank erst die Vollstreckung verlangen zu können. Man nennt dies auch Zahlung auf erste Anforderung. So positiv dies für das Kreditinstitut ist, so sehr gilt es doch für die bürgende Person, mit Bedacht vorzugehen. Allzu schnell ist man verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, die vielleicht auch das eigene finanzielle Budget nicht hergibt.

Gerade deshalb geraten Bürgschaften von Eltern für ihre Kinder oder von Ehefrauen für ihre Männer immer wieder in die Kritik, wenn ein Bürgschaftsvertrag letztlich gutgläubig unterschrieben wurde, den man langfristig gesehen kaum bedienen kann. 




























































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